Oberschule
am Barnet-Licht-Platz

Hausordnung

Regeln für ein gutes und angenehmes Miteinander an unserer Schule:

  • Alle Kinder und Erwachsenen begegnen einander höflich und tolerant. Das Verhältnis zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen ist partnerschaftlich und respektvoll.
  • Gemeinsam achten wir darauf, dass die Schule und das Gelände ordentlich und sauber bleiben. Mit Wasser und anderen Verbrauchsmitteln wird sparsam und bewusst umgegangen.
  • Das Eigentum anderer wird geachtet und nur nach gegenseitiger Absprache mit Mitschülerinnen und Mitschülern geteilt.

Regeln für den Unterricht:

  • Zum Stundenbeginn ist jeder pünktlich und vorbereitet an seinem Platz. Alle Arbeitsmittel sind ausgepackt und liegen bereit.
  • Der Unterricht dient dem Lernen. Daher sollte er störungsfrei ablaufen:
    • Man lässt einander aussprechen und ruft nicht dazwischen.
    • Fragen und eigene Beiträge werden durch ein Handzeichen angezeigt.
    • Schülerbeiträge werden nicht unaufgefordert kommentiert.

Regeln im Schulhaus:

  • Das Schulhaus wird über den Haupteingang (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn) betreten.
  • Jacken, Beutel, Schirme u. a. werden an die Garderoben in den Unterrichtsräumen gehängt.
  • Das Schuleigentum wird sorgsam und pfleglich benutzt, damit es vielen Kindern lange zum Lernen zur Verfügung steht.
  • Fenster werden angekippt und nur mit der Erlaubnis des pädagogischen Personals ganz geöffnet. Das Sitzen auf Fensterbänken und Heizungen ist untersagt.
  • Die großen Pausen werden im Allgemeinen auf dem Schulhof verbracht. Bei Regen ist der Aufenthalt im Haus gestattet. Kleine Pausen dienen Raumwechseln.
  • Das Mitführen eines Smartphones ist auf dem Schulgelände nur ausgeschaltet in der Schultasche erlaubt.
  • Die Mensa wird nur zur Einnahme der Speisen von Schülerinnen und Schülern, welche an der Essensversorgung teilnehmen, genutzt.
  • Das Mitbringen von Gegenständen und Substanzen, die Gefahr bedeuten können bzw. gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen ist verboten. Dazu gehören auch Waffenimitationen, Zündwaren und Glasflaschen.
  • Der Verzehr von Energy Drinks und koffeinhaltigen Getränken ist untersagt.

Die Änderung der Hausordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft.