Oberschule 
am Barnet-Licht-Platz
				Hausordnung
Regeln für ein gutes und angenehmes Miteinander an unserer Schule:
- Alle Kinder und Erwachsenen begegnen einander höflich und tolerant. Das Verhältnis zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen ist partnerschaftlich und respektvoll.
 - Gemeinsam achten wir darauf, dass die Schule und das Gelände ordentlich und sauber bleiben. Mit Wasser und anderen Verbrauchsmitteln wird sparsam und bewusst umgegangen.
 - Das Eigentum anderer wird geachtet und nur nach gegenseitiger Absprache mit Mitschülerinnen und Mitschülern geteilt.
 
Regeln für den Unterricht:
- Zum Stundenbeginn ist jeder pünktlich und vorbereitet an seinem Platz. Alle Arbeitsmittel sind ausgepackt und liegen bereit.
 - Der Unterricht dient dem Lernen. Daher sollte er störungsfrei ablaufen:
- Man lässt einander aussprechen und ruft nicht dazwischen.
 - Fragen und eigene Beiträge werden durch ein Handzeichen angezeigt.
 - Schülerbeiträge werden nicht unaufgefordert kommentiert.
 
 
Regeln im Schulhaus:
- Das Schulhaus wird über den Haupteingang (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn) betreten.
 - Jacken, Beutel, Schirme u. a. werden an die Garderoben in den Unterrichtsräumen gehängt.
 - Das Schuleigentum wird sorgsam und pfleglich benutzt, damit es vielen Kindern lange zum Lernen zur Verfügung steht.
 - Fenster werden angekippt und nur mit der Erlaubnis des pädagogischen Personals ganz geöffnet. Das Sitzen auf Fensterbänken und Heizungen ist untersagt.
 - Die großen Pausen werden im Allgemeinen auf dem Schulhof verbracht. Bei Regen ist der Aufenthalt im Haus gestattet. Kleine Pausen dienen Raumwechseln.
 - Das Mitführen eines Smartphones ist auf dem Schulgelände nur ausgeschaltet in der Schultasche erlaubt.
 - Die Mensa wird nur zur Einnahme der Speisen von Schülerinnen und Schülern, welche an der Essensversorgung teilnehmen, genutzt.
 - Das Mitbringen von Gegenständen und Substanzen, die Gefahr bedeuten können bzw. gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen ist verboten. Dazu gehören auch Waffenimitationen, Zündwaren und Glasflaschen.
 - Der Verzehr von Energy Drinks und koffeinhaltigen Getränken ist untersagt.
 
Die Änderung der Hausordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft.